Das Reichenberger Stadtwappen

Aus der Rohn’schen Chronik von 1763, Seit 93

Wir haben auch weiter mit guter Betrachtung, wohlbedachten Muthe, zeitigen Unserer Edlen Räthe des Königreichs Böheim vorgehabten Rath, und rechten Wissen genannten Städtlein Reichenberg, und allen ihren Nachkommen dies hernach beschriebene Stadt-Wappen und Siegel, oder Kleinod, mit Namen einen weissen, oder silberfarbellen Schild, in welchem von Grund bis in die Höhe desselben erscheinet eine rothe Rubinfarbelle Mauer mit Zinnen, darinnen zu beyden, und jeden Seiten ein gantzer grader mit zweyen Gesimstern gleichformirten rothell oder Rubinfarbenen Thümen, und an jeden Thurn mit offenen Pforten, oder Eingängen und ob denselben ein Schißloch, auch länglichte creutzweise Fenster, oben auf dem Crantze vier Zinnen samt zugespitzten Dächlein, darauf in der Spitz zu oberst des Dachs gelbe, oder goldfarbene Knöpfe mit blauen Fändeln, die Spitzen vorwärts kehrende, folgens im Grund des Schildes zwischen beydell Thümen an der Mauer ein offenes Thor mit zweyen aufgethanen weissen, und gelben Bänden, an jeden Theile beschlagene Thorflügeln, an Schwiebogen des Thors ein gelb oder goldfarbenes unten mit Eysen gespitztes einwärts hangendes Schoß-Gatter; darüber aus der Mauer ein blauer Lassur-farbener Schild, in welchem ein ganz weisses oder Silberfarbenes Rad ist, nachmahls auf der Mauer zwischen beydell Thümell auf zweyell Zinnen ein gelber, oder Goldfarbener aufrechts vorwärts, den linken Fuß hinter sich, und den rechten Fuß für sich setzend stehender Löwe mit aufgeworfenen Schwanze, offenes Maul, rother ausgeschlagener Zungen, und auf seinen Haupte eine guldene Königliche Cron, mit seinen vördern Pratzen zum Raub geschikt; alsdann solch Siegel, und Kleinod in Mitte dies Unsers Kais. Briefes gemahlet, und mit Farben eigentlich ausgestrichen ist. 
Geben auf unsern Königl. Schloß Prag den 11. des Monats Aprilis nach Christi unsers lieben Herrn, und Seeligmachers Geburt im Funfzehn Hundert, und Sieben Siebenzigsten Jahre; Unserer Reich des Römischen im andern/des Hungarischen im fünften, und Böhmischen auch im anderen Jahr.

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