Der BdV Baden-Württemberg zweifelt an Verfassungsmäßigkeit des neuen SWR-Staatsvertrags

Der Bund der Vertriebenen (BdV) will die Verfassungsmäßigkeit des neuen SWR-Staatsvertrages prüfen lassen.

Stuttgart/Baden-Baden (dpa) – Die Kritik des BdV-Landesverbandes in Stuttgart richtet sich vor allem gegen die neue Zusammensetzung des Rundfunkrats vom Südwestrundfunk (SWR): “Bestimmte neue Minderheitengruppen werden auf Kosten der seither vertretenen deutschen Heimatvertriebenen aufgenommen, ohne dass dafür überzeugende und zwingende Gründe ersichtlich sind”, teilte der Verband am Montag mit. Laut Staatsministerium kann die Gesellschaft mit der neuen Zusammensetzung besser abgebildet werden.

Der Rundfunkrat ist das Kontrollgremium der Zwei-Länder-Anstalt. Der Staatsvertrag war am Mittwoch von der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und ihrem baden-württembergischen Amtskollegen Winfried Kretschmann (Grüne) unterschrieben worden. Vom Jahreswechsel an sollen erstmals Muslime sowie Sinti und Roma dem Kontrollgremium angehören. Die Vertriebenen sehen sich quasi ausgeschlossen, weil sie sich künftig einen Sitz mit der Europa-Union teilen müssen. Ihrer Ansicht nach ist der Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt. Sie wollten eine Klärung vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Baden-Württembergs Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) sagte: “Die Enttäuschung des Bundes der Vertriebenen ist verständlich.” Allerdings werde bei der Zusammensetzung des Rundfunkrates gründlich überlegt, wie die Gesellschaft in diesem Gremium am besten abgebildet werden kann. Die Landesregierung gehe davon aus, diesem Anspruch mit der neuen Verteilung Rechnung zu tragen – auch mit dem einen gemeinsamen Sitz für Vertriebenenverbände und Europa-Union.

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Der Vorsitzende des Heimatkreis Reichenberg, Klaus Hoffmann, bezieht wie folgt Stellung: “Die Landesregierung übersieht, dass die Heimatvertriebenen nach wie vor einen großen Bevölkerungsteil darstellen und eine relevante Bevölkerungsgruppe darstellen. Dass in den letzten Jahren und Jahrzehnten neue Bevölkerungsgruppen sich stärker entwickelt haben und diesem Rechnung getragen werden soll, ist den Heimatvertriebenen bewusst und wird auch akzeptiert. Dass die Landesregierung aber relevante Bevölkerungsgruppen ausschließen oder in der Sitzverteilung reduzieren will, und das in der vorgesehenen Weise, das erschließt sich uns nicht. Da das Gesetz nun unterschrieben ist, bleibt kein anderer Weg, als diese Frage vor dem höchsten Gericht prüfen zu lassen.”

 

Veröffentlicht in Aus der Sudetendeutschen Landsmannschaft.

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